Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die VR-Bank Schweinfurt eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Corona-Novemberhilfe
Die Wirtschaftshilfe des Bundes für Firmen, Selbständige und Vereine kann nun online beantragt werden.
Tilgungsaussetzung für Firmenkunden
Wir helfen Ihnen auf unbürokratische Weise Ihre Liquidität in dieser schwierigen Phase zu sichern. Über die nachfolgenden Link beantragen Sie für Ihr Firmendarlehen die Tilgungsaussetzung bis einschließlich zum 31.12.2020.
Für öffentliche Darlehensprogramme (z.B. KfW, LfA) und durch öffentliche Hand verbürgte Darlehen (z.B. Bürgschaftsbanken) benötigen wir die Zustimmung der öffentlichen Fördermittelträger.
Soforthilfe Bund und Bayern: Aktualisierte Informationen
Soforthilfe Bayern
Das Bayerische Kabinett hat am 31. März 2020 höhere Fördersätze für das bayerische Soforthilfeprogramm beschloßen.
Die neuen Werte belaufen sich wie folgt:
Bei bis zu... | Max. Fördervolumen |
Anmerkung |
5 Beschäftigte | 9.000 Euro | |
10 Beschäftigte | 15.000 Euro | |
50 Beschäftigte | 30.000 €uro | Soforthilfe Bayern |
250 Beschäftigte | 50.000 Euro | Soforthilfe Bayern |
Zudem wurde über einige Bedingungen informiert, die für die Förderung des Freistaates und des Bundes gleichermaßen gelten. Eine Doppeltförderung ist auch weiterhin nicht vorgesehen!
Zur Antragstellung und weiteren Details gelangen Sie hier:
Soforthilfe Bund
Die Schwellenwerte des Bundes staffeln sich folgendermaßen:
Bei bis zu... | Max. Fördervolumen Bund |
5 Beschäftigte | 9.000 €uro |
10 Beschäftigte | 15.000 Euro |
50 Beschäftigte | 0 |
250 Beschäftigte | 0 |
Hinweis zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitkräfte:
Umfang Beschäftigung | Faktor |
Mitarbeiter bis 20 Stunden | Faktor 0,5 |
Mitarbeiter bis 30 Stunden | Faktor 0,75 |
Mitarbeiter über 30 Stunden | Faktor 1 |
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis | Faktor 0,3 |
Eine Übersicht zur Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie eine Zusammenstellung der zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal der IHK Würzburg-Schweinfurt
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer VR-Bank Schweinfurt eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer VR-Bank Schweinfurt eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Überbrückungshilfe Corona
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Unternehmensberatung für KMU und Freiberufler
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Zuge der Corona-Krise sein Förderprogramm zur Unternehmensberatung ausgeweitet. Ab sofort können Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern ohne Eigenanteil gefördert werden.
Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unsere Unternehmerbriefe zur Corona-Pandemie
3. Sonderausgabe Unternehmerbrief - Überblick über alle vorhandenen Optionen im Kreditbereich
2. Sonderausgabe Unternehmerbrief - Konkretisierte Informationen zu Corona-Unterstützungsmöglichkeiten
1. Sonderausgabe unseres Unternehmerbriefes mit vielen Informationen
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.